- Dienstaufsicht über Lehrkräfte, Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte
- Fachaufsicht über die Schulleitungen und das pädagogische Personal
- Fachliches Weisungsrecht gegenüber kirchlichem Personal
- Förderung und Beratung der Schulen, insbesondere im Zusammenhang mit Qualitätsprozessen
- Mitarbeitergespräche mit der Schulleitung
- Mitwirkung bei der Abnahme der Zweiten Staatsprüfung
- Sicherung der Qualität von Unterricht und Erziehung
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