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Unabhängige Beratungsstelle Inklusion
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      Die Unabhängige Beratungsstelle Inklusion
      ist eine überschulische Beratungseinrichtung
      für Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen
      oder demnächst schulpflichtigen Kindern.
                
                  
      In dieser Beratungsstelle arbeiten Schulpsycho-
      log/inn/en, Beratungslehrer/innen und Lehr-
      kräfte aus dem Bereich der Grund-, Mittel- und
      Förderschule.                                

                                                                                                                        
                                                                                                              

 

 

 

 

 

 

 

   Flyer zum Downloaden

 

Anschrift  Erreichbarkeit                        Sprechzeiten           
 Unabhängige Beratungsstelle 
 Inklusion
 Augsburger Str. 68
 87766 Memmingerberg
 Telefon:      08261 995-144
 E-Mail:        ubsi(at)lra.unterallgaeu.de
 homepage: www.schulamt.unterallgaeu.de
 Dienstag      10:00 bis 12:00 Uhr
 Mittwoch      16:00 bis 18:00 Uhr
 Freitag         12:00 bis 13:00 Uhr

 Weitere Beratungstermine
 nach Vereinbarung.
 Außerhalb der Sprechzeiten
 erreichbar über Anrufbeantworter.
Beratungsaufgaben:

Die unabhängige Beratungsstelle richtet sich an Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen oder demnächst
schulpflichtigen Kindern.

Sie will, unabhängig von der Schulart, als überschulische Beratungseinrichtung für ELTERN ergebnisoffen,
interdisziplinär, kostenfrei und vertraulich Beratungsarbeit leisten.

  • Informationen über schulische Angebote einer inklusiven Beschulung und tragfähige, individuelle  
    Schullaufbahnmöglichkeiten.
  • Orientierung im vielfältigen Netzwerk Inklusion.
  • Koordination der Zusammenarbeit zwischen Ratsuchenden und schulischen bzw. außerschulischen Beratungs-
    und Unterstützungspartnern.
  • Unterstützung für eine individuelle, kindgerechte Entscheidungsfindung bei der Wahl des Lernortes gemäß dem
    Elternentscheidungsrecht.
  • Klärung organisatorischer, rechtlicher und inhaltlicher Fragestellungen.
Beratungstätigkeit:

Die Beratungsfachkräfte nehmen sich Zeit für die Anliegen, besprechen sie vertrauensvoll und unterstützen die
Erziehungsberechtigten in der Klärung.

Ein Schwerpunkt der anschließenden fachlichen Arbeit liegt in der Vernetzung. Deshalb bindet die Beratungsstelle die
spezifischen Kompetenzen der bestehenden Beratungsmöglichkeiten ein.

Der Kontakt zu schulischen Beratungskräften wird ermöglicht:

  • zu den Beratungslehrkräften und Schulpsycholog/inn/en,
  • zu den Beratungsstellen der sonderpädagogischen Förderzentren,
  • zu den Mobilen sonderpädagogischen Diensten aller sonderpädagogischen Fachrichtungen,
  • zur Staatlichen Schulberatungsstelle Schwaben.
Vernetzung:

Um die Entscheidungsfindung umfassend vorzubereiten, kann auch der Kontakt zu weiteren Fachdiensten erforderlich
sein.

Auch außerschulische Fachkräfte können eingebunden werden:

  • die örtliche Jugendhilfe,
  • die Eingliederungshilfe des Bezirks Schwaben,
  • pädagogische, therapeutische, psychologische und medizinische Fachkräfte,
  • die Behindertenbeauftragten des Landkreises Unterallgäu bzw. der Stadt Memmingen,
  • weitere Fachdienste.
Die Beratungsfachkräfte begleiten die Erziehungsberechtigten
bis zu ihrer Entscheidungsfindung.

 

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